Ratgeber Akkus im Betrieb
Akku aufgebläht – was tun? Beschädigte Akkus sicher lagern und entsorgen
Ein aufgeblähter Akku ist beschädigt und kann in Brand geraten, auch erst nach Tagen. Hier lesen Sie, was Sie sofort tun sollten, wie Sie den Akku bis zur Abgabe sicher lagern und wo Sie ihn kostenlos zurückgeben – zu Hause und im Betrieb.
- Sofortmaßnahmen Schritt für Schritt
- Sicher zwischenlagern, auch draußen
- Kostenlose Rückgabe
- Quarantäne-Platz im Betrieb
Das Wichtigste in Kürze (Stand 25.10.2026)
- Ein aufgeblähter Akku ist beschädigt: Er darf weder weiter benutzt noch geladen werden und gehört sofort an einen sicheren Ort ohne Brandlasten (DGUV Information 205-041).
- Beschädigte Akkus können explosionsartige Stichflammen und giftige Gase freisetzen; eine Reaktion kann nach Minuten, Stunden, Tagen oder Wochen einsetzen.
- Bis zur Abgabe nennt die DGUV als Lagerort einen Raum ohne Brandlasten, das Freie oder einen eigenen Lagerabschnitt; danach zeitnah über Fachhandel oder Sammelstelle entsorgen.
- Händler nehmen Altbatterien der Art, die sie verkaufen, unentgeltlich zurück, ohne Kaufzwang (EU-Batterieverordnung Art. 62, § 14 BattDG).
- Beschädigte Akkus dürfen nur nach Gefahrgutrecht verschickt werden, mit bauartgeprüfter Verpackung und Kennzeichnung (ADR-Sondervorschrift 376).
Woran Sie einen beschädigten Akku erkennen
Ein aufgeblähter Akku ist ein beschädigter Akku. Als Anzeichen einer Beschädigung nennt die DGUV neben Wölbungen auch Verformungen, Verfärbungen, ungewöhnlichen Geruch, auslaufende Flüssigkeit und Erwärmung (DGUV Information 205-041 Kap. 4.3); asecos ergänzt Sengspuren, verschmorten Geruch und Erhitzung, ohne dass der Akku benutzt wurde.
Die Versicherer raten, Akku und Ladegerät vor jedem Laden und nach Stürzen oder Unfällen auf sichtbare Schäden zu prüfen – ausdrücklich auch auf aufgeblähte Batterien – und beschädigte Akkus nicht weiter zu verwenden (VdS 3471 Nr. 11 c, d).
Ist ein aufgeblähter Akku gefährlich?
Ja. Beschädigte Akkus können explosionsartige Stichflammen und giftige Gase freisetzen (asecos). Ein aufgeblähter Akku muss nicht sofort brennen, eine Reaktion kann aber nach Minuten, Stunden, Tagen oder sogar Wochen einsetzen (DGUV Information 205-041). Deshalb gehört er nicht mehr in den Gebrauch und nicht in eine Schublade, sondern an einen sicheren Ort und zeitnah zur Rücknahme.
Akku aufgebläht – was tun?
- Nicht mehr benutzen und nicht mehr laden; das Gerät ausschalten und vom Ladegerät trennen.
- Nicht drücken, nicht anstechen, nicht öffnen – Akkus nicht zerlegen oder verändern.
- Fest verbaute Akkus nicht selbst ausbauen: Das Gerät nicht mehr verwenden, an einen sicheren Ort bringen und der Entsorgung zuführen (DGUV 205-041 Kap. 4.3).
- Den Akku oder das Gerät an einen sicheren Ort bringen: ohne Brennbares in der Nähe, zum Beispiel im Freien oder in einem eigenen Bereich, nicht im Fluchtweg.
- Wird der Akku heiß oder raucht er: Abstand halten, den Raum verlassen und die Feuerwehr unter 112 rufen.
- Den Akku zeitnah zurückgeben – an einer Sammelstelle oder beim Händler, mit dem Hinweis, dass er beschädigt ist.
Aufgeblähten Akku sicher lagern – auch draußen?
Ja, das Freie ist einer der Lagerorte, die die DGUV nennt. Akkus in einem gestörten Zustand – heiß geworden, mechanisch beschädigt oder aufgewölbt – sind in einem Raum ohne Brandlasten, im Freien oder in einem eigenen Lagerabschnitt zu lagern und zeitnah über den Fachhandel oder qualifizierte Sammelstellen zu entsorgen (DGUV FBFHB-018).
- Auf nichtbrennbarem Untergrund lagern, ohne Kartons, Holz oder Textilien in der Nähe.
- Den Akku einzeln in einen Behälter aus nichtleitendem Material legen; eine Füllung mit Vermiculit oder Wasser ist möglich (DGUV Information 205-041 Kap. 6.6).
- Die Pole bzw. Kontakte mit Klebeband abkleben, damit kein Kurzschluss entsteht.
- Nicht zusammen mit anderen Akkus lagern und vor Kindern und Unbefugten sichern.
Akku-Lagerschränke sind für intakte Akkus gedacht. Ob ein Schrank auch für beschädigte Akkus vorgesehen ist, steht in den Herstellerangaben – fragen Sie im Zweifel nach.
Aufgeblähten Akku entsorgen
Akkus gehören nie in den Hausmüll oder die Wertstofftonne: Altbatterien sind getrennt vom übrigen Abfall zu erfassen (§ 6 BattDG). Händler, die Batterien verkaufen, nehmen Altbatterien der Art, die sie im Sortiment haben, unentgeltlich zurück – ohne dass Sie etwas kaufen müssen (Art. 62 EU-Batterieverordnung, § 14 BattDG). Daneben nehmen die kommunalen Sammelstellen Geräte- und E-Bike-Akkus aus Haushalten an.
Kleben Sie die Pole ab und sagen Sie bei der Abgabe, dass der Akku beschädigt ist – Rücknahmesysteme verlangen dafür teils eine Quarantäne oder besondere Behälter. Ist der Akku fest im Gerät verbaut, geben Sie das ganze Gerät als Elektroaltgerät ab.
Beschädigte Akkus nicht einfach per Paket verschicken: Für den Versand gelten die Gefahrgutregeln, nach ADR-Sondervorschrift 376 mit bauartgeprüfter Verpackung und Kennzeichnung.
Im Betrieb: Quarantäne-Platz für beschädigte Akkus
Wo regelmäßig Akkus genutzt, geladen oder repariert werden, regelt die Gefährdungsbeurteilung auch den Umgang mit beschädigten Akkus.
- Einen sicheren Ort als Quarantäne-Bereich festlegen – ohne Brandlasten, nicht in Fluchtwegen und außerhalb der Betriebszeiten nicht in genutzten Betriebsräumen (DGUV Information 205-041 Kap. 6.5, 6.6).
- Beschädigte Akkus in einer säurefesten Auffangeinrichtung getrennt von brennbaren Materialien aufbewahren, aufgeblähte Akkus in eigenen Quarantäneboxen (Kap. 6.5, 6.6).
- Beschädigte Akkus umgehend aus Lager- und Produktionsbereichen entfernen und mit sicherem Abstand oder brandschutztechnisch abgetrennt zwischenlagern (VdS 3103).
- Ob ein Akku als beschädigt oder defekt gilt, beurteilt der Hersteller oder eine technisch sachverständige Person (DGUV Information 205-041 Kap. 2; ADR SV 376).
- Für den Umgang mit auffälligen Akkus Körper- und Atemschutz bereitstellen (ZVEI-Merkblatt).
- Lager oberhalb der Bagatellgrenze der AwSV: defekte Akkus in einer flüssigkeitsundurchlässigen Rückhalteeinrichtung lagern (Merkblatt der Länder, Mai 2024).
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Häufige Fragen zum aufgeblähten Akku
Ist ein aufgeblähter Akku gefährlich?
Ja. Er ist beschädigt und kann brennen oder Stichflammen und giftige Gase freisetzen – auch erst nach Stunden oder Tagen. Nicht mehr benutzen, nicht laden, an einen sicheren Ort ohne Brennbares bringen und zeitnah zurückgeben.
Kann ich einen aufgeblähten Akku noch laden?
Nein. Beschädigte Akkus dürfen weder geladen noch weiter benutzt werden.
Darf ich einen aufgeblähten Akku draußen lagern?
Ja, das ist eine der Möglichkeiten, die die DGUV nennt: im Freien, in einem Raum ohne Brandlasten oder in einem eigenen Lagerabschnitt, bis zur zeitnahen Entsorgung.
Wo kann ich einen aufgeblähten Akku entsorgen?
Kostenlos bei Händlern, die solche Akkus verkaufen, und an kommunalen Sammelstellen. Pole abkleben und auf den Schaden hinweisen – nie in den Hausmüll.
Kann ein aufgeblähter Akku explodieren?
Beschädigte Akkus können explosionsartige Stichflammen freisetzen. Wird der Akku heiß oder raucht er, halten Sie Abstand, verlassen Sie den Raum und rufen Sie die Feuerwehr.
Quellen: DGUV Information 205-041 (Februar 2024), DGUV FBFHB-018 (Juni 2020), asecos: Sicherer Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus, Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (EUR-Lex), Merkblatt ADR-Sondervorschrift 376 (Gewerbeaufsicht Bayern, 04/2025), VdS 3103 „Lithium-Batterien“ (2019-06), VdS 3471 Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge (2021-02), ZVEI-Merkblatt Sicherer Umgang mit Lithiumbatterien, Merkblatt Lithium-Ionen-Batterien nach AwSV (05/2024). Stand der Angaben: Oktober 2026. Die Seite fasst Regeln und Empfehlungen in eigenen Worten zusammen und ersetzt nicht die Originaltexte; im Einzelfall entscheiden Gefährdungsbeurteilung, Sachversicherer und zuständige Behörde.
