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Ratgeber Akkus im Betrieb

Akkubrand löschen: was tun, wenn ein Lithium-Ionen-Akku brennt?

Ein brennender Akku verhält sich anders als ein gewöhnliches Feuer: Er heizt sich selbst weiter auf, setzt giftige und ätzende Gase frei und kann sich nach dem Löschen wieder entzünden. Hier lesen Sie, was im Ernstfall zu tun ist, welches Löschmittel hilft und wie Sie Akkubränden vorbeugen.

  • Sofortmaßnahmen
  • Wasser statt CO₂ und Pulver
  • Wiederentzündung verhindern
  • Vorbeugen mit Ladeschrank und Brandmelder

Zum InhaltAkku-Schränke

Akku-Ladeschrank Typ 90, 120 cm breit, 2 Türen – asecos ION-ULTRA-90 – Produktfoto asecos

Das Wichtigste in Kürze (Stand 25.10.2026)

  • Bei einem Akkubrand in aller Regel sofort die Feuerwehr alarmieren; Brandschutzhelfer können meist nur die Ausbreitung verzögern (VBG-Fachinformation).
  • Gelöscht wird mit Wasser, gegebenenfalls mit Zusätzen, weil Kühlung das Durchgehen weiterer Zellen bremst; CO₂, ABC-Pulver, Metallbrandpulver und Sand sind ungeeignet (DGUV, bvfa).
  • Lithium-Ionen-Brände erreichen nach der DGUV Temperaturen bis 1.400 °C; die Zersetzung einer Zelle beginnt schon ab etwa 80 °C.
  • Der austretende Nebel aus Elektrolyt ist entzündbar, giftig und ätzend, unter anderem durch Flusssäure; Räume mit Rauch oder Gas sofort verlassen.
  • Nach dem Löschen kann sich ein Akku wieder entzünden – kleine Akkus deshalb im Wasserbad oder Havariebehälter lassen.

Wie entsteht ein Akkubrand?

Meist durch einen inneren Kurzschluss nach Beschädigung, falschem Laden oder Überhitzung. Ab etwa 80 °C beginnt die innere Zersetzung einer Lithium-Ionen-Zelle; kommt es zum Brand, spricht man vom Thermal Runaway, dem thermischen Durchgehen. Entzündet eine Zelle die nächsten, heißt das thermische Propagation. Ein solcher Brand verläuft sehr heftig, mit Temperaturen bis 1.400 °C (DGUV Information 205-041 Kap. 6.1).

Eine Lithium-Ionen-Zelle enthält alles, was ein Brand braucht. Weil die Zellen eingehaust sind, erreicht das Löschmittel den Zellbrand oft nicht (Kap. 6.3) – deshalb sind solche Brände schwer zu löschen, und nach dem Löschen kann sich der Akku zeitverzögert wieder entzünden.

Akku brennt – was tun?

  1. Feuerwehr unter 112 alarmieren – bei Akkubränden in aller Regel sofort (VBG).
  2. Personen warnen und den Raum verlassen; bei Rauch oder Gasaustritt nicht im Raum bleiben und lüften, sobald das gefahrlos geht (bvfa/DGUV).
  3. Kleine Akkus wie aus Akkuschraubern oder Laptops dürfen unterwiesene Brandschutzhelfer bekämpfen, wenn die Gefährdungsbeurteilung das vorsieht – mit Wasser und Abstand: mit dem Feuerlöscher im Sprühstrahl mindestens 1 m, mit dem Wandhydranten im Sprühstrahl mindestens 3 m, im Vollstrahl mindestens 5 m (bvfa/DGUV).
  4. Mehrere oder größere Akkus, etwa von E-Bikes, löscht die Feuerwehr (bvfa/DGUV).
  5. Kleine Geräte lassen sich in einem mit Wasser gefüllten Metallbehälter versenken (VBG).
  6. Nach dem Ablöschen den Akku im Wasserbad oder in einem Havariebehälter lassen, weil er sich wieder entzünden kann (bvfa/DGUV).

Welches Löschmittel hilft bei Akkubränden?

Wasser, gegebenenfalls mit Zusätzen wie Netzmitteln. Entscheidend ist die längerfristige Kühlung, damit weitere Zellen nicht durchgehen (DGUV Information 205-041 Kap. 6.3; vfdb-Merkblatt 10-17). Zur Kühlung sind erfahrungsgemäß große Wassermengen nötig (VBG).

LöschmittelBei AkkubrändenQuelle
Wasser, ggf. mit Zusätzengeeignet, kühltDGUV 205-041 Kap. 6.3; vfdb-Merkblatt 10-17
ABC- oder BC-Pulverungeeignetbvfa/DGUV-Löschhinweise
Kohlendioxid (CO₂)ungeeignetbvfa/DGUV-Löschhinweise; DGUV 205-041 Kap. 4.3
Metallbrandpulver (Brandklasse D)ungeeignetDGUV 205-041 Kap. 4.3
Sand, Granulate, LöschgaseungeeignetVBG-Fachinformation

Zusammenfassung der genannten Quellen. Herstellerangaben, die Metallbrandpulver oder CO₂ als geeignet nennen, bezeichnet die DGUV als falsch.

Helfen spezielle Lithium-Feuerlöscher?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die DGUV warnt: Auch mit beworbenen Lithium-Ionen-Feuerlöschern ist eine Eigengefährdung nicht auszuschließen, und einen Prüfgrundsatz, der die Löschwirksamkeit nachweist, gibt es bisher nicht; das Löschen mit Feuerlöschern sei für Beschäftigte und Brandschutzhelfer äußerst kritisch (DGUV Information 205-041 Kap. 6.3, Stand Februar 2024).

Feuerlöscher gehören trotzdem in jeden Betrieb; sie sind alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person zu warten (ASR A2.2 Nr. 7.4.2). Wie viele und welche, hängt von der Brandgefährdung ab.

Ist der Rauch giftig?

Ja. Steigt der Druck in der Zelle, tritt ein meist weiß-grauer Nebel aus Elektrolyt und Zellbestandteilen aus. Er ist entzündbar, giftig und ätzend: Das Leitsalz reagiert mit Luftfeuchtigkeit unter anderem zu Fluorwasserstoff (Flusssäure); dazu kommen Schwermetalle wie Kobalt und Nickel. In geschlossenen Räumen kann der Nebel eine explosionsfähige Atmosphäre bilden (DGUV Information 205-041 Kap. 4.1, 6.1).

Wer löscht, braucht Schutzausrüstung mit Atemschutz; Räume mit Rauch oder Gas verlassen und lüften (bvfa/DGUV). Nach einem Brand gilt der Bereich als kontaminiert – für die Sanierung empfiehlt die DGUV einen Fachbetrieb (Kap. 6.7).

Wie lassen sich Akkubrände im Betrieb vermeiden?

  • Nur mit den vom Hersteller empfohlenen Ladegeräten laden, auf nichtbrennbarer Unterlage, ohne Brandlasten in der Nähe (DGUV Information 205-041 Kap. 4.4).
  • Möglichst unter Aufsicht laden – sonst mit Brandmeldern und Brandmeldeanlage, in einem abgetrennten Raum (Kap. 4.4) oder in einem Sicherheitsschrank (VdS 3471 Nr. 11 e).
  • Größere Mengen mit 2,5 m Abstand zu anderen Gütern oder in einem brandschutztechnisch abgetrennten Bereich lagern, zum Beispiel in einem Sicherheitsschrank (Kap. 6.5).
  • Beschädigte Akkus sofort aussortieren und in Quarantäne geben.
  • Den Sachversicherer informieren und klären, welche Sicherheitsvorschriften im Vertrag vereinbart sind.

Die Akku-Schränke der asecos ION-LINE haben 90 Minuten Feuerwiderstand, einen Rauchmelder und einen Alarmkontakt, über den der Alarm an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden kann; ION-PRO hat zusätzlich einen Temperatursensor, ION-ULTRA eine aktive Rauchgasabsaugung. ION-PRO und ION-ULTRA sind laut Hersteller nach VDMA 24994 zertifiziert – also mit einem durchgehenden Akku im Schrank geprüft.

Akku-Ladeschränke · Ratgeber: Akkus im Betrieb laden

Fragen zu Ihrem Fall? Rufen Sie uns an: 0761 / 384 96 12-0 oder schreiben Sie an info (at) team3-gmbh.de.

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Häufige Fragen zum Akkubrand

Wie löscht man einen Akkubrand?

Mit Wasser, das die Zellen kühlt, gegebenenfalls mit Zusätzen. Kleine Akkus können unterwiesene Brandschutzhelfer mit Abstand löschen; mehrere oder größere Akkus löscht die Feuerwehr. Danach den Akku in Wasser oder einem Havariebehälter lassen.

Kann man einen Akkubrand mit Wasser löschen?

Ja, Wasser ist das Löschmittel der Wahl, weil es kühlt. CO₂, Pulver, Metallbrandpulver und Sand sind ungeeignet.

Helfen Lithium-Feuerlöscher?

Laut DGUV ist auch damit eine Eigengefährdung nicht auszuschließen, und es gibt keinen Prüfgrundsatz für die Löschwirksamkeit. Alarmieren Sie bei Akkubränden immer die Feuerwehr.

Warum entzündet sich ein Akku wieder?

Weil im Inneren weitere Zellen durchgehen können, auch wenn die Flammen gelöscht sind. Deshalb den Akku nach dem Löschen im Wasserbad oder Havariebehälter lassen und weiter beobachten.

Ist ein Akkubrand ein Metallbrand der Brandklasse D?

Nein. Für Lithium-Ionen-Akkus ist Metallbrandpulver ungeeignet; die DGUV bezeichnet entsprechende Herstellerangaben als falsch. Gelöscht wird mit Wasser.

Zahlt die Versicherung bei einem Akkubrand?

Brand ist in der Feuerversicherung eine versicherte Gefahr. Hat der Versicherungsnehmer den Brand grob fahrlässig herbeigeführt oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt, darf der Versicherer die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 und § 28 Abs. 2 VVG).

Quellen: bvfa/DGUV: Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus (09/2021), DGUV Information 205-041 (Februar 2024), VBG-Fachinformation Lithium-Ionen-Akkus (04/2021), vfdb-Merkblatt 10-17 Lithium-Batterien (07/2025), ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände (BAuA), VdS 3471 Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge (2021-02), § 28 VVG, § 81 VVG, asecos: Sicherer Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus, asecos: ION-LINE Herstellererklärung (04/2025). Stand der Angaben: Oktober 2026. Die Seite fasst Regeln und Empfehlungen in eigenen Worten zusammen und ersetzt nicht die Originaltexte; im Einzelfall entscheiden Gefährdungsbeurteilung, Sachversicherer und zuständige Behörde.

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