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Ratgeber Waagen

Rezepturwaage für die Apotheke: worauf es beim Kauf ankommt

Die Rezepturwaage ist in der Apotheke eine geeichte Präzisionswaage für Salbengrundlagen, Lösungen und Teemischungen. Hier lesen Sie, welche Ablesbarkeit, Höchstlast und Genauigkeitsklasse passen, warum daneben eine Analysenwaage gehört und welche KERN-Modelle sich eignen.

  • 0,01 g oder 0,001 g?
  • Höchstlast und Klasse
  • Modelle im Vergleich
  • Nach ZL und DAC/NRF

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IoT-Line Präzisionswaage bis 600 g, Ablesbarkeit 0,01 g, eichfähig – KERN PCJ – Produktfoto KERN

Das Wichtigste in Kürze (Stand 30.10.2026)

  • Eine Rezepturwaage für die Apotheke muss geeicht sein, wenn damit Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung hergestellt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 MessEV).
  • Zentrallaboratorium (ZL) und DAC/NRF empfehlen als Rezepturwaage eine Präzisionswaage der Genauigkeitsklasse II, typisch mit 0,01 g Ablesbarkeit, und daneben eine Analysenwaage der Klasse I.
  • Mit 0,01 g Ablesbarkeit sind Einwaagen ab etwa 1 g auf 1 % genau möglich; kleinere Mengen gehören auf die Analysenwaage.
  • Entscheidend ist neben der Ablesbarkeit d der Eichwert e: Auf ihn beziehen sich Klasse, Mindestlast und Fehlergrenzen.
  • Bei KERN wird die Eichung mit der Waage bestellt; eine nachträgliche Ersteichung ist laut Hersteller nicht möglich.

Was ist eine Rezepturwaage?

In der Apotheke ist die Rezepturwaage die Präzisionswaage, auf der Salbengrundlagen, Lösungen, Kapselfüllungen und Teemischungen eingewogen werden. ZL und DAC/NRF empfehlen dafür eine Waage der Genauigkeitsklasse II; für kleine Wirkstoffmengen gehört eine Feinwaage der Klasse I, die Analysenwaage, daneben.

Außerhalb der Apotheke meint „Rezepturwaage“ etwas anderes: In Bäckereien, Küchen und der Industrie sind es Waagen mit Software, die Zutaten Schritt für Schritt nach Rezept abwiegen. Diese Seite behandelt die Rezepturwaage der Apotheke.

Rezepturwaage und Analysenwaage: wer wiegt was?

Für die Rezeptur braucht die Apotheke in der Regel zwei geeichte Waagen. Das ZL rät, beide nah beieinander aufzustellen, damit Sie je nach Menge problemlos wechseln können.

AufgabeWaageEmpfohlene KlasseTypische Ablesbarkeit dMindesteinwaage (Richtwert)
Grundlagen, Salben, Lösungen, TeemischungenRezepturwaage (Präzisionswaage)II0,01 gca. 1 g
Wirkstoffe unter 1 g, hochwirksame StoffeAnalysenwaage (Feinwaage)I0,1 mgca. 20 mg

ZL in Abstimmung mit DAC/NRF: „Auswahl der Waage“ (04.03.2021) und „Mindesteinwaage“ (22.07.2024). Solange die Mindesteinwaage der Analysenwaage nicht selbst bestimmt ist, rät das ZL, vorsichtshalber 100 mg anzunehmen.

0,01 g oder 0,001 g Ablesbarkeit?

Für die Rezeptur verlangt DAC/NRF eine Genauigkeit der Einwaage von 1 %. Mit der üblichen Ablesbarkeit d = 0,01 g gelingt das laut ZL bestenfalls ab 1 g Einwaage; die Mindesteinwaage soll nie kleiner sein als das 100-Fache von d. Eine Waage mit 0,1 g Ablesbarkeit ist deshalb für die Rezeptur zu grob – sie käme erst ab 10 g auf 1 %.

Präzisionswaagen mit 0,001 g Ablesbarkeit und 600 bis 620 g Höchstlast kommen rechnerisch schon ab 0,1 g auf 1 %. Viele davon sind sogar in Klasse I eingestuft. Ob dieser Wert an Ihrem Arbeitsplatz erreicht wird, zeigt erst die Bestimmung der Mindesteinwaage; auf einer gewöhnlichen Arbeitsfläche liegt sie oft deutlich höher. Für Milligramm-Mengen bleibt die Analysenwaage mit 0,1 mg die richtige Wahl.

Faustregel des ZL für die typische Rezepturwaage mit 0,01 g: Einwaagen unter 1,0 g immer auf der Analysenwaage – möglichst mit leichter Wägeunterlage.

Eichwert e: die Zahl hinter der Ablesbarkeit

Viele geeichte Präzisionswaagen zeigen feiner an, als sie geeicht sind: Bei einer typischen Rezepturwaage ist d = 0,01 g, der Eichwert aber e = 0,1 g. Auf e beziehen sich die Fehlergrenzen. Im Betrieb darf eine solche Waage bis 500 g Belastung um 0,1 g abweichen, bis 2.000 g um 0,2 g, darüber um 0,3 g (Verkehrsfehlergrenzen nach DAC/NRF und ZL).

In der Praxis wiegt eine gute Waage meist deutlich genauer, etwa im Bereich der Ablesbarkeit. Vergleichen Sie Modelle trotzdem immer nach d und e – beide stehen auf dem Typenschild, zusammen mit Klasse, Mindestlast (Min) und Höchstlast (Max).

Ratgeber: Genauigkeitsklassen bei Waagen

Welche Höchstlast?

Gewogen werden darf nur im geeichten Bereich zwischen Mindestlast und Höchstlast. Gefäß und Einwaage zählen dabei zusammen: Wer in schweren Kruken oder Fantaschalen einwiegt, braucht entsprechend Reserve.

Für übliche Rezepturen reichen 600 bis 620 g Höchstlast. Für größere Ansätze und die Defektur gibt es Präzisionswaagen bis 4, 6 oder 8 kg, oft als Mehrbereichswaage – im unteren Bereich fein, im oberen gröber. Achten Sie dann auf Ablesbarkeit und Eichwert im unteren Bereich, in dem Sie meistens wiegen.

Geeignete KERN-Modelle im Vergleich

Alle Modelle sind eichfähig und werden mit Eichung (Konformitätsbewertung) ab Werk geliefert, wenn Sie diese mitbestellen. Bei Serien mit mehreren Modellen gelten die Werte des kleinsten bzw. größten Modells.

ModellArtKlasseHöchstlastAblesbarkeit dEichwert eMindestlast Min
KERN PCJ 600-2MRezepturwaageII600 g0,01 g0,1 g0,5 g
KERN EWJ M / EWJ SMRezepturwaageIIbis 6 kgab 0,01 gab 0,1 gab 0,5 g
KERN PEJRezepturwaageIIbis 4,2 kg0,01 g0,1 g0,5 g
KERN PBJ M (Klasse II)RezepturwaageIIbis 8,2 kgab 0,01 gab 0,1 gab 0,5 g
KERN EG 620-3NMPräzisionswaage 0,001 gI620 g0,001 g0,01 g0,1 g
KERN PEJ 620-3MPräzisionswaage 0,001 gI620 g0,001 g0,01 g0,1 g
KERN ACJAnalysenwaageIbis 320 g0,1 mg1 mg10 mg

Herstellerangaben KERN, Stand Oktober 2026. Rezepturwaagen mit 0,01 g gibt es bei team3 ab rund 500 €, Präzisionswaagen mit 0,001 g ab rund 1.050 €, Analysenwaagen ab rund 1.630 € (inkl. MwSt., ohne Eichung, Stand 30.10.2026).

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Aufstellung und Ausstattung

  • Fester, ruhiger Standort: Auf einer gewöhnlichen Arbeitsfläche ohne Steinplatte steigt die Mindesteinwaage deutlich; ein Wägetisch ohne Zugluft und Erschütterungen hält die Werte stabil (ZL).
  • Libelle und Justierung: ZL und DAC/NRF gehen von einer arbeitstäglichen Nivellierung und Justierung aus.
  • Druck oder Datenausgabe: Für die Bestimmung der Mindesteinwaage werden 20 Wägungen notiert oder ausgedruckt; eine Schnittstelle erleichtert das.
  • Windschutz bei Waagen mit 0,001 g und bei der Analysenwaage.
  • Prüfgewichte der OIML-Klassen F1 oder F2 für die regelmäßige Funktionsprüfung der Rezepturwaage.

Prüfgewichte

Geeicht bestellen

Neue Waagen werden nicht mehr erstgeeicht, sondern erhalten eine Konformitätsbewertung und tragen dann CE und das Metrologiezeichen M. Bei KERN geschieht das ab Werk – bestellen Sie die Eichung deshalb gleich mit; bei Rezepturwaagen ist sie in der Kaufbox als Set vorausgewählt. Danach gilt eine Eichfrist von zwei Jahren.

Ratgeber: Geeicht oder eichfähig? · Ratgeber: Vorschriften für Rezepturwaagen

Fragen zu Ihrem Fall? Rufen Sie uns an: 0761 / 384 96 12-0 oder schreiben Sie an info (at) team3-gmbh.de.

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Häufige Fragen zur Rezepturwaage

Welche Waage brauche ich für die Rezeptur in der Apotheke?

ZL und DAC/NRF empfehlen eine geeichte Präzisionswaage der Klasse II als Rezepturwaage, typisch mit 0,01 g Ablesbarkeit, und für kleine Einwaagen eine Analysenwaage der Klasse I mit 0,1 mg.

Reicht eine Rezepturwaage mit 0,01 g?

Ja, für Einwaagen ab etwa 1 g. Dann ist die geforderte Genauigkeit von 1 % erreichbar. Kleinere Mengen gehören auf die Analysenwaage.

Brauche ich eine Rezepturwaage mit 0,001 g?

Nicht unbedingt. Sie schafft rechnerisch Einwaagen ab 0,1 g auf 1 %, ersetzt aber die Analysenwaage für Milligramm-Mengen nicht. Wie klein die Einwaage wirklich sein darf, zeigt die Bestimmung der Mindesteinwaage am Standort.

Welche Höchstlast sollte eine Rezepturwaage haben?

Für übliche Rezepturen 600 bis 620 g, für größere Ansätze 2 bis 8 kg. Gefäß und Einwaage zählen zusammen.

Muss die Rezepturwaage geeicht sein?

Ja, wenn damit Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung hergestellt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 MessEV). Die Eichfrist beträgt zwei Jahre.

Ist die KERN PCJ 600-2M für die Rezeptur geeignet?

Ja. Sie hat Klasse II, 600 g Höchstlast, 0,01 g Ablesbarkeit und einen Eichwert von 0,1 g. Für die Rezeptur bestellen Sie die Eichung mit.

Quellen: § 1 MessEV, ZL/DAC-NRF: Auswahl der Waage, ZL/DAC-NRF: Mindesteinwaage (Stand 22.07.2024), ZL/DAC-NRF: Kalibrierung (Stand 10.07.2025), Richtlinie 2014/31/EU über nichtselbsttätige Waagen (EUR-Lex). Stand der Angaben: Oktober 2026 – MessEV §§ 1 und 34, MessEG § 38, Richtlinie 2014/31/EU und die Merkblätter „Korrektes Wiegen in der Apotheke“ von ZL und DAC/NRF; Modelldaten nach Herstellerangaben von KERN. Die Seite fasst zusammen und ersetzt nicht die Originaltexte; im Einzelfall entscheidet die zuständige Eichbehörde.

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